FUNDBüro
Hier können Sie die aktuellen Fundstücke einsehen.
Markt Bad Neualbenreuth, 07.07.2022
Bekanntgabe zur Flurerneuerung und Dorferneuerung Motzersreuth-Schachten
Die Bekanntmachung zur Dorferneuerung Schachten-Motzersreuth können Sie hier einsehen.
Markt Bad Neualbenreuth, den 01.07.2022
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Hundesteuer 2022
Hier können Sie die Bekanntmachung einsehen.
Markt Bad Neualbenreuth, den 22.03.2022
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022
Zuschuss zu Mehrwegwindeln (Landkreis Tirschenreuth)
Der Landkreis Tirschenreuth fördert als Abfallvermeidungsmaßnahme einen Zuschuss für die selbstgewählte Ausstattung von Mehrwegwickelutensilien (auch Leihpakete). Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Landkreises Tirschenreuth.
Bekanntmachung Abfuhrtermine
Bekanntmachung Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder im Schuljahr 2021/2022
Hier können Sie die Bekanntmachung einsehen.
Markt Bad Neualbenreuth, 10.12.2021
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Wohnberatungsangebot im Landkreis Tirschenreuth
Hier finden Sie alle Informationen.
Markt Bad Neualbenreuth, 05.10.2021
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung zur Grüngutanlieferung
Hier können Sie die Bekanntmachung zur Grüngutanlieferung einsehen
Markt Bad Neualbenreuth, den 12.03.2021
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
FlurNatur - Förderung von Struktur- und Landschaftselementen
Markt Bad Neualbenreuth, 03.03.2020
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Aufruf zur Förderung von Kleinprojekten durch die IKOM Stiftland
Hier können Sie den Aufruf zur Förderung von Kleinprojekten durch die IKOM Stiftland herunterladen.
Markt Bad Neualbenreuth, 07.02.2020
gez. Klaus Meyer
Schulverbandsvorsitzender
Übersicht Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis
„Hier können Sie die Bekanntmachung einsehen“
Markt Bad Neualbenreuth, 19.12.2019
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Asyl- & Migrationsberatungsstellen im Landkreis
Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
Kommunales Förderprogramm des Marktes Neualbenreuth zur Durchführung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung im Rahmen der Städtebauförderung Neualbenreuth
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 das o. a. Förderprogramm nach einer Änderung als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes vom 18.11.1993 bildet das Fördergebiet. In die Förderung einbezogen sind alle privaten baulichen Maßnahmen, die im Sanierungsgebiet I und II liegen und den Zielen der Sanierung entsprechen.
Die Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung im Rathaus in Neualbenreuth, Marktplatz 5, auf Dauer auf und kann dort während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Markt Neualbenreuth, 11.05.2018
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Übertragung von Aufgaben des Standesamtes Neualbenreuth an das Standesamt Waldsassen
Übertragung von Aufgaben des Standesamtes zum 01.07.2016
Die Marktgemeinde Neualbenreuth macht bekannt, dass auf Grund der Beschlüsse des Gemeinderates Neualbenreuth vom 25.02.2016 und des Stadtrates der Stadt Waldsassen vom 17.03.2016 die Aufgaben des Standesamtes Neualbenreuth in vollem Umfang zum 01.07.2016 auf das Standesamt Waldsassen übertragen werden (sog. „große Übertragung“ gemäß Art. 2 Abs. 2 AGPStG).
Die Befugnisse des zum Eheschließungsstandesbeamten bestellten Bürgermeisters des Marktes Neualbenreuth zur Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften bleibt von der Übertragung unberührt.
Nähere Einzelheiten wurden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Diese liegt zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung im Rathaus in Neualbenreuth, Marktplatz 5, auf.
Markt Neualbenreuth, den 30.06.2016
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Grünabfälle und Astschnittgut
Entsorgung von Grünabfällen:
Pflanzliche Abfälle aus Privatgärten (z.B. Ast- und Grasschnitt, Blumen- und Pflanzenreste), die nicht der Eigenkompostierung zugeführt werden, können in der Kläranlage bei Maiersreuth abgegeben werden.
Abgabemöglichkeit:
in den Monaten April bis Oktober nach vorheriger Anmeldung unter +49 171 7430932 (Klärwärter Reinhold Bauer)
Gebühren:
je angefangenen halben cbm 6,00 €
mindestens aber 2,50 € je Anlieferung
Entsorgung von Astschnittgut:
Astschnittgut (häckselbares Holzschnittgut) kann beim Regenüberlauf-becken in Neualbenreuth, an der Otto-Freundl-Straße, abgelagert werden.
Markt Neualbenreuth, den 21.03.2016
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Merkblatt Wegbefestigung nicht-öffentlicher Feld- und Waldwegebau
Merkblatt für den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur Wegebefestigung
HAFTUNGSFREISTELLUNG FÜR GRUNDEIGENTÜMER
Haftungsfreistellung für Grundeigentümer von gemeindlichen Fußwegen, Rad- und Wanderwegen, Langlaufloipen und sonstige öffentlich genutzte Flächen durch den Markt Neualbenreuth
Der Markt Neualbenreuth ist in der kommunalen Haftpflichtversicherung mit dem Einschluss der pauschalen Vertragshaftung versichert. Der Markt Neualbenreuth stellt alle Grundeigentümer im Gemeindegebiet von der gesetzlichen Haftung (zivilrechtlich) frei, auf deren Grund sich gemeindliche Fußwege, Rad- und Wanderwege, Langlaufloipen, sonstige öffentlich genutzte Flächen (Wartebereich von Bushaltestellen, Parkplätzen usw.) befinden.
Markt Neualbenreuth, den 12.05.2015
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
ABGABE VON FUNDTIEREN
Vollzug des Fundrechts;
Abgabe von Fundtieren
Gemäß §§ 90a, 967 Halbsatz 1 BGB in Verbindung mit §§ 2, 5, Abs. 1 Fund-verordnung (FundV) sind die Gemeinden verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Die Tiere müssen gemäß § 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) ordnungsgemäß untergebracht und betreut werden. Die Verpflichtung der Gemeinde, die Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Tiere zu tragen, ist nur auf Fundtiere im engeren Sinn, also verlorene, besitzlose Tiere beschränkt. Dagegen erstreckt sich die Verpflichtung der Gemeinde nicht auf herrenlose Tiere.
Zur Sicherstellung der Verpflichtung beauftragt der Markt Neualbenreuth aufgrund des Beschlusses des Marktrates vom 27.11.2014 den Tierschutzverein Wunsiedel-Marktredwitz und Umgebung e.V. mit der Unterbringung und Betreuung von Tieren im Tierheim Wunsiedel/ Breitenbrunn, die in unserem Gemeindebereich aufgefunden werden.
Fundtiere sind daher ab sofort im Tierheim Wunsiedel/Breitenbrunn,Am Luxbach 40a, 95632 Wundsiedel, Tel. 09232/ 2299, abzugeben.
Markt Neualbenreuth, den 11.12.2014
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister